Tandem GmbH

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fachverbandes Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie des Fachverbandes der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich gelten folgende Vertragsbedingungen:
 

1. Tandem GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber eine bestmögliche Beratung in allen touristischen Marketingbelangen zu bieten und sämtliche touristisch relevante Marktinformationen zur Verfügung zu stellen. Tandem GmbH stellt die notwendigen Informationen, Tipps und Anregungen bereit und unterstützt den Auftraggeber auch bei der Durchführung von Marketingaktionen laut Leistungsumfang auf Seite 2 dieses Vertrages.

2. Tandem GmbH gewährleistet eine stete Aktualität der Informationen und Daten und ein schnellstmögliches Beschaffen derselben. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß bestimmte Informationenund Daten aus technischen Gründen nicht sofort bzw. unter Umständen gar nicht beschafft werden können.

3. Auch wenn die touristische Beratungsleistung sowie die Sammlung und Aufbereitung der Informationen mit größter Sorgfalt erfolgt, kann keine Haftung vom Auftragnehmer für etwaige Irrtümer, v.a. aber für daraus resultierende Entscheidungen und Maßnahmen seitens des Auftraggebers übernommen werden. Festgehalten wird, dass Bildmaterial, Fotos etc. für die Erstellung von Prospekten, Homepages und sonstigen Werbematerialien jeweils vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden bzw. der Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt gibt, welches Bildmaterial / Fotos etc. zur Erstellung von Prospekten, Homepages und sonstigen Werbematerialien vom Auftragnehmer zu verwenden sind. Diesbezüglich haftet der Auftraggeber dafür, daß sämtliche zur Verfügung gestellte bzw. vom Auftragnehmer verwendete Unterlagen bzw. Materialien im vorgenannten Sinne keinen wie immer gearteten Verwendungsbeschränkungen unterliegen, sohin der Auftragnehmer diese Materialien in jedweder Form uneingeschränkt verarbeiten kann. Sollten also seitens Dritter aufgrund der Verarbeitung vorgenannter Materialien durch den Auftragnehmer irgendwelche Urheberrechtsansprüche bzw. Lizenzansprüche sowie sonstige zivilrechtliche Ansprüche an den Auftragnehmer oder auch an den Auftraggeber selbst herangetragen werden, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten und es haftet der Auftraggeber selbst für etwaige daraus resultierende Ansprüche im vorgenannten Sinne. Regressansprüche an Tandem GmbH werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ähnliches gilt für die Informationseingabe durch Tandem GmbH (Texte, Bilder, Preise, Kontingente …) Hotel- und Chanel Management Programmen sowie Buchungs- und Internetportalen und anderen Werbe- und Buchungsplattformen. Hier ist der Auftraggeber verpflichtet, die entsprechenden Eingaben zu kontrollieren. Tandem GmbH haftet nicht für etwaige Fehleingaben und daraus entstehende Schäden. Dasselbe gilt bei der Durchführung des Call Center-Dienstes für telefonische und schriftliche Auskünfte, die Beantwortung von Anfragen sowie die Durchführung von Reservierungen …

4. Um eine bestmögliche individuelle Betreuung zu ermöglichen, hat der Auftraggeber sämtliche relevante betriebliche Informationen zur Verfügung zustellen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass sämtliche im Rahmen der laufenden Arbeiten erhobene betriebliche Informationen und Daten bei Tandem GmbH EDV-technisch erfasst werden. Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt und dienen lediglich zur betriebsinternen Verwendung, um den Auftraggeber aufs beste betreuen zu können.

5. Sämtliche von Tandem GmbH zur Verfügung gestellten Informationen dürfen lediglich für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

6. Die Vertragsdauer erstreckt sich auf den umseitig angeführten Zeitraum, mindestens jedoch auf 12 Monate und verlängert sich automatisch nach Ablauf desselben um weitere 3 Monate.

7. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses oder etwaiger Zusatzvereinbarungen hat spätestens drei Monate im voraus, zum Kalenderquartal (31.03., 30.06., 30.09. sowie 31.12.) und schriftlich (per eingeschriebenem Brief) zu erfolgen. Eine Ausnahme bilden hier die Zusatzvereinbarungen Cross Marketing & Sales sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: diese Zusatzvereinbarungen erstrecken sich auf ein volles Kalenderjahr und können spätestens 3 Monate im voraus, jedoch jeweils nur zum Kalenderjahresende (also spätestens am 30.09. mit Kündigung zum 31.12.) gekündigt werden. Mit Kündigung des Tandem GmbH-Marketingvertrages enden etwaige Zusatzvereinbarungen automatisch, wobei die Beiträge für die Zusatzvereinbarungen Cross Marketing & Sales sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bis zum vereinbarten (ggfls. vom generellen Marketingvertrag abweichendem Kündigungstermin) zu entrichten sind, ohne jeglichen Anspruch auf Refundierung.

8. Die vereinbarte Betreuungsgebühr wird monatlich im voraus, am 1. jeden Monats, per Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht. Die Einstiegsgebühr wird gemeinsam mit der ersten monatlichen Betreuungsgebühr verrechnet.

9. Über den Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten sowie Unkosten – von uns ausgelegte Unkosten wie Porti für Mailings, Insertionen, Internetkosten u.ä. – werden jeweils nach Anfallen derselben in Rechnung gestellt und nach Rechnungslegung ebenfalls von Ihrem Konto abgebucht! Die Unkosten bzw. Reisespesen für in Auftrag gegebene Sales Blitz, Messebesuche… werden nach Aufwand verrechnet: 1 0,50 pro Kilometer oder Bahn- bzw. Flugticket, Tageshonorar 1 500,- pro Reise-/Arbeitstag zzgl. Tagespauschale von 1 100,- pro Reise-/Arbeitstag. Hotelunterkünfte, Park- und Mautgebühren… werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (Rechnungskopie ergeht an Auftraggeber!) – jeweils zuzüglich 20 % MWSt.

10. Jede Rechnung ist sofort fällig. Nach 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % pro Monat anVerzugszinsen verrechnet sowie 1 20,- zzgl. 20 % MWSt pro Mahnschreiben. Allfällige Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. Erfüllungsort aller unserer Leistungen ist Österreich. Für allfällige Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag sowie Vertragsabwicklung sowie etwaiger Zusatzvereinbarungen und -aufträgen resultieren, wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck und die Anwendung österreichischen Rechtsvereinbart.

12. Auch nach Ablauf/Kündigung des Vertrages erteilte Aufträge und Projektarbeiten unterliegenden vorliegenden Vertragsbedingungen.

13. Unsere UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer): ATU68914419. Firmenbuchnummer: FN 420932v, Landesgericht Innsbruck.

14. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, sämtliche oben beschriebenen allgemeinen Vertragsbedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben und diese Vertragsbedingungen vollinhaltlich zu akzeptieren.